19
Mai

Stress und psychische Belastungen können krank machen. Eine Tatsache, die insbesondere in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus rückt. Mittlerweile schlagen sogar die Krankenversicherungen Alarm, da die Krankschreibungen aufgrund psychischer Krankheitsbilder deutlich zugenommen haben. Neben den akuten Problemen, wie Krankheitskosten, Ausfallzeiten und dem wirtschaftlichen Schaden gehen die Folgen aber noch viel weiter. Psychische Erkrankungen gelten als eine Hauptursache für das Eintreten der Berufsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeit: Ursachen und Folgen
Ab wann spricht man eigentlich von Berufsunfähigkeit? Als berufsunfähig werden Erwerbstätige bezeichnet, die entweder aufgrund von Unfall, Krankheit oder Kräfteverfall nicht mehr in der Lage sind, ihrem letzten Beruf nachzugehen. Bereits die Definition ist ein Hinweis auf die Ursachen. Neben Unfällen in all ihren Schattierungen und Konsequenzen können auch Krebs, Infarkte, Schlaganfälle und natürlich psychischer Leiden als Auslöser der Berufsunfähigkeit infrage kommen.
Ein Zusammenhang, der gern vernachlässigt wird. Ein erheblicher Prozentsatz der Betroffenen ist nach wie vor der Meinung, bereits mit einer Unfallversicherung gut geschützt zu sein. Ein Trugschluss, der zu einem bösen Erwachen führt. Denn die Folgen der Berufsunfähigkeit liegen auf der Hand. Betroffene müssen teilweise einen erheblichen Einkommensausfall durch die Berufsunfähigkeit hinnehmen.
Was Berufsunfähigkeit ist, dürfte klar sein. Zu welchem Zeitpunkt tritt sie aber ein? Insbesondere psychischer Erkrankungen lassen sich selten auf einen Zeitpunkt festlegen, sondern sind eher ein langsamer und schleichender Prozess. Ob und wann Berufsunfähigkeit vorliegt, entscheidet immer ein Arzt.

Berufsunfähigkeit und psychische Erkrankungen
Zu den bekanntesten psychischen Erkrankungen gehört mit Sicherheit der Burn-Out. Hierbei handelt es sich um ein komplexes Erscheinungsbild, das oft erst dann auch durch den Betroffenen erkannt wird, wenn es bereits zu spät ist. Damit psychische Erkrankungen die Diagnose Berufsunfähig im Sinne einer BU-Versicherung rechtfertigen, müssen Patienten für mindestens sechs Monate außerstande sein, ihren Beruf auszuüben.
Psychische Erkrankungen sind für die Berufsunfähigkeitsversicherung aber noch ein anderes Problem. Wer als Erwerbstätiger in der Vergangenheit damit schon einmal Probleme hatte, muss mit Schwierigkeiten beim Abschluss einer BUV rechnen. Die Versicherer sehen in dieser Form der Vorerkrankung ein großes Risiko, das zu hohen Zuschlägen oder gar einer Ablehnung führen kann.

Berufsunfähig – Vorsorge für den Ernstfall
Berufsunfähigkeit hat viele Ursachen. Da seit 2001 ein Teil der staatlichen Unterstützung weggefallen ist, sollten sich Erwerbstätige privat gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern. Eine BU-Versicherung ist in den Augen von Versicherungsexperten immer noch die beste Variante, um in diesem Zusammenhang Vorsorge zu betreiben. Wer alles über die Berufsunfähigkeitsversicherung und wichtige Hinweise zum Abschluss einer solchen Versicherung wissen will, kann sich unter anderem auf berufsunfaehigkeit.com informieren darüber informieren.

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25
Dez

Ich habe gerade auf der Website:  http://www.anwalt24.de von der Rechtsanwältin Frau Jana Meister aus der Kanzlei http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/ über ein Urteil des LG München I zum Thema Berufsunfähigkeit bei Burn-out-Syndrom gelesen.

Dabei ging es um folgenden Fall:
Ein berufsunfähigkeitsversicherter Manager brach unter dauerhaftem Arbeitsstress mit bis zu täglich 200 Telefonaten und häufigen Dienstreisen zusammen.

Die ärztliche Diagnose lautete entsprechend: Burn-out-Syndrom. Daraufhin beantragte er bei seinem Versicherer, der Continentalen, die Berufsunfähigkeitsrente. Die Versicherungsgesellschaft erkannte das Burn-out-Syndrom jedoch nicht als Grund für eine Berufsunfähigkeit an und verweigerte die Zahlung der Rente. Der Manager klagte deshalb vor Gericht.

Die Entscheidung:
Die Richter sprachen dem Versicherten nach einem ärztlichen Gutachten, das die Berufsunfähigkeit bestätigte, einen Anspruch auf Rentenzahlung gegenüber seiner Versicherung zu. Die Continentale musste dem berufsunfähigen Finanzmanager so rückwirkend ca. 148.000 Euro Rente und 65.000 Euro an Versicherungsbeiträgen erstatten.

LG München I, Az.: 25 O 19798/03

Der Kommentar der Kanzlei:
Psychische Erkrankungen häufen sich. Die Versicherungsgesellschaften sehen sich deshalb einer steigenden Zahl von Rentenforderungen ihrer Versicherungsnehmer ausgesetzt. Und weil psychische Erkrankungen – wie auch das Burn-out-Syndrom – nicht so leicht zu diagnostizieren sind, lehnen die Versicherungsgesellschaften oft (vor)schnell die Rentenzahlung ab. Dann bleibt nur der Gang vors Gericht. In diesem Fall sollten Betroffene kompetente Hilfe in Anspruch nehmen.

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